PB 8.5-1: Korrekturmaßnahmen
1 Ziel und Zweck
Zur Beseitigung von Fehlerursachen werden gezielte Einzelmaßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen erstrecken sich auf Einkaufswaren und Bauleistungen, sowie auf Prozesse.
2 Geltungsbereich
Diese Prozessbeschreibung gilt für alle Abteilungen des Unternehmens.
3 Begriffe
Korrekturmaßnahme
Maßnahme, die zur Beseitigung der Ursache eines erkannten Fehlers oder einer anderen unerwünschten Situation ergriffen wird.
4 Zuständigkeiten
Bei Auftreten von Fehlern wird nach entsprechender Fehleranalyse vom QM-/UM-Leiter in Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen festgelegt, ob Korrekturmaßnahmen erforderlich oder zweckmäßig sind und ob ein Mängelbericht erstellt werden soll.
5 Ablauforganisation
5.1 Durchführung der Korrekturmaßnahmen
Sofern Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, werden diese durch den QM-/UM-Leiter veranlasst. Für die Durchführung der Maßnahmen sind die vom Fehler betroffenen Abteilungen zuständig.
Nach Abschluss der Korrekturmaßnahmen werden diese protokolliert und soweit nötig Änderungen von Unterlagen und Verfahren veranlasst. Die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen wird vom QM-/UM-Leiter überprüft. Die Wirksamkeitsprüfung erfolgt, wenn nicht anders festgelegt jährlich im Rahmen des internen Audits, im Bedarfsfalle früher.
Sämtliche Änderungen werden in den betroffenen Bereichen allen relevanten Mitarbeitern kommuniziert.
Bei Korrekturmaßnahmen, die einen Lieferanten betreffen, nimmt der Einkauf Kontakt mit dem Lieferanten auf und klärt das Problem. Es wird eine Stellungnahme angefordert, die der QM-/UM-Leiter begutachtet.
5.1.1 Prozessdiagramm- Durchführung von Korrekturmaßnahmen
6 Dokumentation
Protokoll der Korrekturmaßnahme
7 Änderungsdienst
Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QM-/UM-Beauftragten vorgenommen.
8 Hinweise und Mitgeltende Unterlagen
8.1 Mitgeltende Unterlagen
- keine -
8.2 Hinweise
- keine -
9 Anlagen
– keine –